Dispokredit

Der Dispositionskredit (kurz Dispo genannt) ist auch unter der Bezeichnung Überziehungskredit bekannt. Es handelt sich hierbei um eine Kreditart, die 1968 in der Bundesrepublik Deutschland für Privatpersonen eingeführt wurde. Der Dispokredit ähnelt dem Kontokorrentkredit zwischen Banken und Unternehmen. Diese Kreditart wird in der Regel in Verbindung mit einem Girokonto (Kontokorrentkonto) gewährt.

Dem Kreditnehmer wird von der Kreditgesellschaft ein bestimmter Kreditrahmen eingeräumt, über den dieser frei verfügt. Üblich sind in der Regel zwischen 5000 und 25.000 Euro. Im Regelfall werden keine Sicherheiten verlangt, die Kreditgesellschaft kann jedoch darauf bestehen, die Zahlungsaus- und eingänge eine Zeit lang zu überblicken.


Der Kreditrahmen kann maximal das zwei- bis dreifache der monatlich festen Zahlungseingänge (z.B. Nettogehalt, Unterhalt, Rente etc.) betragen. Die Rückzahlung des Dispokredits kann vom Kunden frei gewählt werden, allredings lohnt sich diese Kreditart nur dann, wenn die in Anspruch genommene Summe innerhalb von zwei bis drei Monaten zurückgezahlt werden kann. Der Grund: beim Dispokredit werden die Zinssätze an die aktuelle Marktlage angepasst, das heißt sie können jederzeit ansteigen. Wer das fremde Geld für längere Zeit benötigt, sollte über eine Umschuldung des Dispokredits durch einen günstigeren Ratenkredit nachdenken, denn sonst können nach einer Weile ständig wächsende Verschuldungen entstehen. Es ist möglich den Dispokredit zu überschreiten, dies sollte aber mit der Kreditgesellschaft abgesprochen werden. Zinsen werden nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet. Für die Nutzung des Dispos müssen tageweise Sollzinsen gezahlt werden. Beim Überziehen des Dispos fallen Überziehungszinsen an.

Der Dispokredit ist ideal wenn man spontan Geld benötigt – Sonderangebote und andere unwiederbringliche Gelegenheiten lassen sich so wahrnehmen. Die Höhe des beanspruchten Dispokredits kann jederzeit auf den Kontoauszügen abgelesen oder, falls man sich für das Online-Banking freischalten lässt, online abgefragt werden.

Die kreditgewährende Bank hat das Recht einen Dispokredit mit kurzer Frist zu kündigen, wenn sich die Zahlungseingänge des Kreditnhemers deutlich verändern z.B. der Bezug von Arbeitslosengeld anstelle von Gehalt.

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